1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Einzelunternehmen BUSY LIZZY Konzept Kommunikation Design Jana Reisack dem Verwender dieser AGB angebotenen und erbrachten Leistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
1.2. BUSY LIZZY Konzept Kommunikation Design Jana Reisack wird im Folgenden als „Auftragnehmerin“ bezeichnet; der Auftraggeber, Besteller bzw. Kunde als „Kunde“.
1.3. Für alle vertraglichen Vereinbarungen bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Abänderung dieser Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind ohne rechtliche Wirkung.
1.4. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB nach Ankündigung mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sieben Werktagen zu ergänzen oder zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht binnen drei Wochen nach Veröffentlichung der Änderungen und Ergänzungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil an Stelle der bis dahin geltenden AGB.
2. Zustandekommen und Dauer des Vertrages
2.1. Nach Absprache der Leistungen und des Liefertermins erhält der Kunde auf Grundlage eines von der Auftragnehmerin zusammengefassten Rebriefings ein schriftliches Angebot. Mit der Rücksendung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt der Auftrag gemäß Angebot zustande. Bei mündlicher Auftragserteilung kommt der Auftrag mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande.
2.2 Nimmt der Kunde Leistungen der Auftragnehmerin entgegen, gilt das Vertragsverhältnis als durch schlüssiges Handeln zustande gekommen.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder des Angebotes durch den Kunden gelten als neues Angebot, an das die Auftragnehmerin nur durch eine ausdrücklich erklärte Annahme gebunden wird.
2.4. Der Auftrag endet projektbezogen. Wird die Auftragnehmerin regelmäßig im Sinne einer dauerhaften Dienstleistungsvereinbarung für den Kunden tätig, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat als vereinbart. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Dateiformate
3.1. Alle gelieferten Leistungen wie Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen und Ideen in jedweder Form unterliegen dem Urheberrechtsgesetz – auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2. Alle gelieferten Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig und berechtigt die Auftragnehmerin zu einer Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung.
3.3. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden generell Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Nutzungsrechte werden im Angebot definiert und festgelegt, anderenfalls gilt das einfache Nutzungsrecht als übertragen.
3.4. Der Kunde erhält Druckdateien im PDF-Format, Logos und Einzelgrafiken im EPS-Format oder dem Angebot entsprechend. Für weitere Dateiformate oder offene Dateien bedarf es einer gesonderten Vergütung.
4. Eigentumsvorbehalt und Abnahme
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Auftragswertes bleiben alle erbrachten Leistungen inklusive der Nutzungsrechte Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen nicht verwendet werden.
4.2. Mit Endabnahme bzw. Erteilung einer Druckfreigabe gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.
4.3. Sofern es keine förmliche Abnahme gibt, gelten die abnahmefähigen Leistungen mit zehn Werktagen nach einer unwidersprochenen Vorlage oder durch Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Mit Abnahme der gelieferten Leistungen wird die Vergütung fällig. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Auftragnehmerin, Abschlagszahlungen für Arbeitsabschnitte zu verlangen sowie Auslagen im Voraus erstatten zu lassen (siehe auch Ziffer 5.2).
5.2. Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der im Angebot festgelegten Angebotssumme. Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, wird eine entsprechende Teilvergütung bei der jeweiligen Teilabnahme fällig.
5.3. Kosten für externe Dienstleistungen, wie etwa Transport- und Kurierdienste sind nicht in der Vergütung enthalten und werden separat berechnet.
5.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, werden vom Kunden erstattet.
5.5. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, kann die Fortsetzung der Leistung verweigert werden.
5.6. Alle Preise und Honorarsummen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
6. Produktionsüberwachung, Druckabwicklung, Belegmuster
6.1. Sofern die Auftragnehmerin mit der Produktionsüberwachung betraut wird, schließen der Kunde und die Auftragnehmerin darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Generell werden die für die Druckabwicklung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden bestellt. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin gegenüber Ansprüchen Dritter frei.
6.2. Sollte der Kunde die Produktion bzw. Druckabwicklung selbst durchführen, übernimmt die Auftragnehmerin grundsätzlich keine Haftung für mangelhafte Druckergebnisse aufgrund fehlerhafter und beim Andruck nicht bemängelter Druckdaten.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der Auftragnehmerin zu deren eigenen Werbezwecken ohne Kostenbeitrag zehn einwandfreie Muster.
7. Reklamation und Haftung
7.1. Aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten des Kunden, während des Gestaltungsprozesses Einfluss zu nehmen und Fehler korrigieren zu lassen, sind kostenlose Nachbesserungen, Umtausch oder Rückgabe der gelieferten Arbeiten nach Abnahme bzw. Erteilung der Druckfreigabe ausgeschlossen.
7.2. Für mangelhafte Druckergebnisse oder Lieferverzug durch die Druckerei übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung, es sei denn, die Ursache liegt in den von der Auftragnehmerin gelieferten Druckdaten. Andernfalls hat der Kunde seine Ansprüche gegenüber der Druckerei geltend zu machen. Hiervon unberührt, bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (siehe auch Ziffer 7.6).
7.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler an Daten, Datenträgern und Dateien, die durch Versand oder Datenimport entstehen.
7.4. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin für den Fall, dass diese die Recherchen übernimmt, von Ansprüchen Dritter frei.
7.5. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Der Kunde gibt eine Kommunikationsmaßnahme erst dann frei, wenn er sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt hat und wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko zu tragen.
7.6. Die Aufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt und termingerecht ausgeführt. Auf Schadenersatz haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Falle ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Honorars.
8. Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden
8.1. Der Kunde unterstützt die Auftragnehmerin in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Informationen und Kennwörter, die zur Leistungserbringung notwendig sind.
8.2. Der Kunde versichert, dass er bei allen für seinen Auftrag zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Fotos, Grafiken etc.) über die Urheberrechte bzw. die für den Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, übernimmt er die rechtliche Verantwortung.
9. Verschwiegenheitspflicht
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren und beauftragte Subunternehmer über die Verschwiegenheitspflicht zu informieren. Diese Verpflichtung gilt für beide Parteien auch über die Beendigung des zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses hinaus.
9.2. Daten des Kunden werden von der Auftragnehmerin während des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Gerichtsstand ist Berlin.
10.2. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nach Auslegung einen möglicherweise unwirksamen Inhalt haben oder bekommen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der ausscheidenden Regelung tritt in erster Linie die von der Auftragnehmerin, nachrangig von beiden Parteien gewollte, nachrangig dem Vertragszweck am nächsten kommende, schließlich die gesetzliche Regelung.